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Interpellation SP-Fraktion
(Erstunterzeichner Markus Schneider):
Änderung des Submissionsreglementes
- wer sich in der Lehrlingsausbildung engagiert, soll belohnt
werden!
Text:
§19 Abs. 2 des städtischen Submissionsreglementes
wird dahingehend angepasst, dass neu als Zuschlagskriterium
explizit die Lehrlingsausbildung aufgeführt wird.
Begründung:
Die Berufsbildung ist eine Verbundaufgabe von Wirtschaft und
Staat. Beide Partner sollten ein hohes Interesse daran haben,
dass die Berufsbildung ihren Stellenwert behält. Neben
der Verantwortung für die schulische Berufsbildung kann
die öffentliche Hand Anreize schaffen, damit sich Betriebe
weiterhin in der betrieblichen Berufsbildung engagieren. Ein
möglicher Anreiz kann im öffentlichen Beschaffungswesen
geschaffen werden: Die Ausbildung von Lehrlingen soll als
mögliches Zuschlagskriterium explizit im städtischen
Submissionsreglement verankert werden. Der Einwand, dass es
ohnehin möglich ist, zu den in §19 Abs. 2 bereits
verankerten Zuschlagskriterien weitere Kriterien anzuwenden
(vgl. §19 Abs. 3)
- vernachlässigt die grosse psychologische Wirkung, die
eine explizite Erwähnung der Lehrlingsausbildung hat;
- verkennt die positiven Erfahrungen, die beim Kanton seit
der Verankerung der Lehrlingsausbildung als Zuschlagskriterium
im Submissionsgesetz gemacht worden sind; seit Inkrafttreten
wird dieses Kriterium zumindest bei offenen und selektiven
Verfahren regelmässig beim Vergabeentscheid einbezogen.
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