Vorstösse

Interpellation SP-Fraktion
(Erstunterzeichner Markus Schneider):

Änderung des Submissionsreglementes - wer sich in der Lehrlingsausbildung engagiert, soll belohnt werden!

Text:
§19 Abs. 2 des städtischen Submissionsreglementes wird dahingehend angepasst, dass neu als Zuschlagskriterium explizit die Lehrlingsausbildung aufgeführt wird.

Begründung:
Die Berufsbildung ist eine Verbundaufgabe von Wirtschaft und Staat. Beide Partner sollten ein hohes Interesse daran haben, dass die Berufsbildung ihren Stellenwert behält. Neben der Verantwortung für die schulische Berufsbildung kann die öffentliche Hand Anreize schaffen, damit sich Betriebe weiterhin in der betrieblichen Berufsbildung engagieren. Ein möglicher Anreiz kann im öffentlichen Beschaffungswesen geschaffen werden: Die Ausbildung von Lehrlingen soll als mögliches Zuschlagskriterium explizit im städtischen Submissionsreglement verankert werden. Der Einwand, dass es ohnehin möglich ist, zu den in §19 Abs. 2 bereits verankerten Zuschlagskriterien weitere Kriterien anzuwenden (vgl. §19 Abs. 3)
- vernachlässigt die grosse psychologische Wirkung, die eine explizite Erwähnung der Lehrlingsausbildung hat;
- verkennt die positiven Erfahrungen, die beim Kanton seit der Verankerung der Lehrlingsausbildung als Zuschlagskriterium im Submissionsgesetz gemacht worden sind; seit Inkrafttreten wird dieses Kriterium zumindest bei offenen und selektiven Verfahren regelmässig beim Vergabeentscheid einbezogen.




 

 
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