Interpellation der SP-Fraktion - Erstunterzeichnerin
Katrin Leuenberger
Welche sozialen und
ökologischen Standards gelten im öffentlichen Beschaffungswesen
in Solothurn?
Bund, Kantone und Gemeinden beschaffen pro Jahr
für rund 34 Milliarden CHF verschiedenste Waren, Dienst-
und Bauleistungen. Diese Summe entspricht 25% der Staatsausgaben
und etwa 8% des Bundesinlandprodukts. Das öffentliche
Beschaffungswesen kann dazu beitragen, die gesamte Gesellschaft
zu einer nachhaltigen Entwicklung anzuleiten und die Lebensqualität
der Menschen nicht nur lokal, sondern weltweit zu verbessern.
Heute enthält das Beschaffungsrecht gewisse soziale Kriterien:
So darf ein Auftrag beispielsweise nur an AnbieterInnen vergeben
werden, welche die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug
auf den Lohn gewährleisten. In der laufenden Revision
des Beschaffungsrechts auf Bundesebene hat der Bundesrat seine
Absicht bekräftigt, dem Aspekt der sozialen und ökologischen
Anforderungen bei Beschaffungen Rechnung zu tragen. Namentlich
sollen zumindest die acht von der Schweiz ratifizierten Kernübereinkommen
der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Schutz fundamentaler
Arbeitsnormen von den AnbieterInnen eingehalten werden müssen.
Die IAO hat diese Übereinkommen 1998 zum menschenrechtlichen
Grundstandard erhoben. Sie müssen auch von Staaten eingehalten
werden, die sie nicht ratifiziert haben. Sie betreffen unter
anderem das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen,
das Verbot der Zwangsarbeit, das Verbot der Kinderarbeit sowie
die Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz.
In diesem Zusammenhang richten wir folgende
Fragen ans Stadtpräsidium:
1. Wie sieht die Submissionspraxis in
Solothurn bezüglich der sozialen und ökologischen
Standards aus?
a) Wie werden diese festgelegt und welches
Gewicht wird ihnen gegeben?
b) Wird bei den Beschaffungen auf eine
sozial verträgliche Herkunft der Produkte geachtet? Woher
stammen z.B. die in Solothurn in den letzten Jahren verbauten
Strassenbausteine? Woher kommen die Fussbälle und Sportgeräte
für die städtischen Schulen?
2. Wie wird eine nachhaltige öffentliche
Beschaffung innerhalb der Stadtverwaltung umgesetzt?
a) Wie kann die nötige Sensibilisierung
zu diesem Thema der mit submissionsrechtlichen Fragen konfrontierten
MitarbeiterInnen erreicht werden?
3. Ist eine Überarbeitung des städtischen
Submissionsreglements geplant?
a) Wenn ja, wann? Ist es möglich
und geplant, ökologische und soziale Standards in die
Überarbeitung einfliessen zu lassen?
b) Wenn nein: Weshalb nicht?
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