Interpellation der SP-Fraktion - Erstunterzeichnerin Katrin Leuenberger

Welche sozialen und ökologischen Standards gelten im öffentlichen Beschaffungswesen in Solothurn?

Bund, Kantone und Gemeinden beschaffen pro Jahr für rund 34 Milliarden CHF verschiedenste Waren, Dienst- und Bauleistungen. Diese Summe entspricht 25% der Staatsausgaben und etwa 8% des Bundesinlandprodukts. Das öffentliche Beschaffungswesen kann dazu beitragen, die gesamte Gesellschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung anzuleiten und die Lebensqualität der Menschen nicht nur lokal, sondern weltweit zu verbessern.
Heute enthält das Beschaffungsrecht gewisse soziale Kriterien: So darf ein Auftrag beispielsweise nur an AnbieterInnen vergeben werden, welche die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf den Lohn gewährleisten. In der laufenden Revision des Beschaffungsrechts auf Bundesebene hat der Bundesrat seine Absicht bekräftigt, dem Aspekt der sozialen und ökologischen Anforderungen bei Beschaffungen Rechnung zu tragen. Namentlich sollen zumindest die acht von der Schweiz ratifizierten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Schutz fundamentaler Arbeitsnormen von den AnbieterInnen eingehalten werden müssen. Die IAO hat diese Übereinkommen 1998 zum menschenrechtlichen Grundstandard erhoben. Sie müssen auch von Staaten eingehalten werden, die sie nicht ratifiziert haben. Sie betreffen unter anderem das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen, das Verbot der Zwangsarbeit, das Verbot der Kinderarbeit sowie die Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz.

In diesem Zusammenhang richten wir folgende Fragen ans Stadtpräsidium:

1. Wie sieht die Submissionspraxis in Solothurn bezüglich der sozialen und ökologischen Standards aus?

a) Wie werden diese festgelegt und welches Gewicht wird ihnen gegeben?

b) Wird bei den Beschaffungen auf eine sozial verträgliche Herkunft der Produkte geachtet? Woher stammen z.B. die in Solothurn in den letzten Jahren verbauten Strassenbausteine? Woher kommen die Fussbälle und Sportgeräte für die städtischen Schulen?

2. Wie wird eine nachhaltige öffentliche Beschaffung innerhalb der Stadtverwaltung umgesetzt?

a) Wie kann die nötige Sensibilisierung zu diesem Thema der mit submissionsrechtlichen Fragen konfrontierten MitarbeiterInnen erreicht werden?

3. Ist eine Überarbeitung des städtischen Submissionsreglements geplant?

a) Wenn ja, wann? Ist es möglich und geplant, ökologische und soziale Standards in die Überarbeitung einfliessen zu lassen?

b) Wenn nein: Weshalb nicht?

 

 

 
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